Reisebedingungen  ThedaTours

1. Anmeldung

Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

2. Bezahlung

Nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung und des Insolvenz - Sicherungsscheines hat jeder angemeldete Teilnehmer eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zu leisten. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.

Mit der geleisteten Anzahlung wird die Anmeldung verbindlich und die Reisebedingungen werden anerkannt.

Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

Etwa 4 Wochen vor Reisebeginn (2 Wochen bei Kurztouren) erhalten alle Teilnehmer die restlichen Reiseunterlagen. Danach ist die vollständige Zahlung des Reisepreises fällig. Diese sollte spätestens 10 Tage vor Reisebeginn eingegangen sein.

Falls der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, ist ThedaTours zur Auflösung des Vertrages und zur Berechnung von Schadenersatz entsprechend den Rücktrittsgebühren berechtigt.

3. Leistungen, Leistungsänderungen und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den jeweiligen Reisebeschreibungen sowie der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend.

Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird.

Der Reiseverlauf der Touren kann sich unter Umständen ändern, wenn örtliche Gegebenheiten dieses erfordern

(z.B. Wetter, geänderte Öffnungszeiten, geänderte Fahr- oder Fährpläne).

Sofern nicht ausdrücklich anders bestätigt, gelten die Preise für Übernachtung in Doppelzimmern. Einzelzimmer werden gegen Berechnung eines Einzelzimmer-Zuschlages besonders bestätigt.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus sonstigen zwingenden Gründen, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

5. Rücktritt durch den Reisegast, Ersatzperson

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen wie folgt verlangen:

Empfehlenswert ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

6. Absage durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter behält sich vor, eine Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder infolge von Ereignissen, die höherer Gewalt unterliegen (Streik, Naturkatastrophen usw.) abzusagen.

In diesem Fall werden unverzüglich alle Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

7. Haftung des Reiseveranstalters

Als Veranstalter haftet ThedaTours für die Richtigkeit der Beschreibungen aller angebotenen Reiseleistungen, die sorgfältige Auswahl und Vermittlung der Leistungsträger und eine gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung der vereinbarten Reiseleistungen.

Sie nehmen an den Rad- und Wanderreisen auf eigene Gefahr teil und sind für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und den verkehrssicheren Zustand ihres Fahrrades selbst verantwortlich. Haftungsansprüche bei Verkehrsunfällen jeglicher Art bestehen nicht.

Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist.

Bei sämtlichen Transporten gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.

Unsere reisevertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist in jedem Fall auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Für Schäden infolge Verlustes oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks bestehen Ansprüche uns gegenüber nur, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen ist.

Wir empfehlen Ihnen im eigenen Interesse den Abschluss von Reiseversicherungen:


www.thedatours.de